Reisen
Discoverer
Explorer
Backroads
Automobil Veranstaltungen
experience GmbH
Stand: Februar 2023
1.1. Die folgenden Bedingungen gelten für alle, auch künftigen Rechtsgeschäfte mit der experience GmbH. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn im weiteren Verlauf einer Geschäftsbeziehung eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Bedingungen nicht mehr erfolgt.
1.2. Die Geschäftstätigkeit der experience GmbH umfasst insbesondere folgende Leistungen:
Werbewirksame Präsentation/ Promotion von Produkten, Leistungen und Marken im Rahmen von Eventveranstaltungen [Reisen/ Konzerte u.s.w.] an außergewöhnlichen Orten/ besonderen Locations; die Planung/ Organisation/ Durchführung und Betreuung derartiger Eventveranstaltungen als Gesamtkonzept im In- und Ausland sowie die Erbringung verschiedener Teil-/ Einzelleistungen, bspw. die Visabeschaffung, Besorgung behördlicher Zulassungen, die Buchung von Hotelzimmern/ Flügen u.s.w..
1.3. Die experience GmbH tritt
a) entweder als direkter Vertragspartner [sog. Veranstalter]
b) oder als Erfüllungsgehilfe eines anderen Veranstalters [sog. Leistungsträger] auf.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle vorgenannten rechtlichen Gestaltungen sofern sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner der experience GmbH finden –soweit sie im Widerspruch zu den folgenden Bedingungen stehen– keine Anwendungen. Derartigen abweichenden Bedingungen/ Reglungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.1. [Vertragsschluss für nicht standardisierte, speziell für den Vertragspartner zu konzipierende Leistungen]
Ein Vertragsschluss mit der experience GmbH kommt zustande, wenn die experience GmbH –nach einer Voranfrage des potentiellen Vertragspartners– diesem ein konkretes schriftliches Angebot erteilt und dieses Angebot durch den Vertragspartner schriftlich angenommen wird.
2.2. [Vertragsschluss für standardisierte, bereits durch die experience GmbH festgelegte Leistungen gemäß deren Angaben in Katalogen und/ oder auf deren website]
Der potentielle Vertragspartner bietet der experience GmbH mit Abgabe der Anmeldung zu einer Veranstaltung und/ oder der Bestellung einer Leistung den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Dieses verbindliche Angebot erstreckt sich auch auf sämtliche in der Anmeldung ebenfalls als Teilnehmer aufgeführte Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende/ bestellende Vertragspartner wie für seine eigene Verpflichtung/ Rechnung einsteht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung [Auftragsbestätigung] der experience GmbH zustande.
2.3. Mündliche Beauftragungen der experience GmbH durch Vertragspartner in den Fällen der Ziffern 2.1. und 2.2., sonstige Abreden und Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen sind für die experience GmbH grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass diese von der experience GmbH schriftlich bestätigt und/ oder die derartigen Abreden zugrundeliegenden Leistungen tatsächlich von der experience GmbH durchgeführt werden. Im letzteren Fall bestimmt sich der Leistungsumfang nach den tatsächlichen durch die experience GmbH erbrachten Leistungen.
3.1. Die konkreten Leistungen der experience GmbH ergeben sich aus deren schriftlichen Angebot/ dem schriftlichen Vertrag [in den Fällen der Ziffer 2.1. dieser Bedingungen] oder aus den Katalogangaben sowie der Auftragsbestätigung [in den Fällen der Ziffer 2.2. dieser Bedingungen], wobei im letzteren Falle bei Abweichungen der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich ist.
3.2. Die experience GmbH ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Leistungsbild auch nach Vertragsschluss einseitig zu ändern, soweit dies erforderlich ist, die experience GmbH das Vorliegen des wichtigen Grundes nicht zu vertreten hat und zudem die Änderung für den Vertragspartner unter Berücksichtigung von dessen Interessen zumutbar ist.
Die experience GmbH verpflichtet sich, die Änderung so gering wie möglich zu halten und den Gesamtcharakter/ Gesamtzuschnitt der ursprünglichen Leistung nicht zu ändern.
Die experience GmbH verpflichtet sich, dem Vertragspartner die Leistungsänderung unverzüglich anzuzeigen.
Der Vertragspartner hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine andere mindestens gleichwertige Leistung zu verlangen. Diese Rechte muss der Vertragspartner unverzüglich –spätestens jedoch binnen einer Frist von einer Woche nach Zugang der Änderungsanzeige– ausüben. Die vorgenannten Rechte stehen dem Vertragspartner jedoch nur dann zu, wenn die Änderung erheblich ist und eine wesentliche Vertragsleistung betrifft. Das Recht auf eine andere mindestens
gleichwertige Leistung setzt zudem voraus, dass die experience GmbH in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Vertragspartner aus ihrem Leistungsangebot anzubieten. Übt der Vertragspartner diese Rechte nicht fristgemäß aus, gilt der Vertrag mit den angezeigten geänderten Bedingungen und der Vertragspartner ist insoweit mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
3.3. Wünscht der Vertragspartner der experience GmbH eine Änderung der ursprünglich vereinbarten Leistung insgesamt oder einzelner Leistungsbestandteile, prüft die experience GmbH unverbindlich, ob sie diese realisieren kann. Werden daraufhin die Änderungen umgesetzt, hat der Vertragspartner die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Zudem schuldet der Vertragspartner der experience GmbH eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR. Diese Bearbeitungsgebühr entsteht für jeden an die experience GmbH neu herangetragenen und umgesetzten Änderungswunsch.
4.1. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich in Fällen der Ziffer 2.1. dieser Bedingungen aus dem schriftlichen Angebot der experience GmbH/ dem schriftlichen Vertrag.
4.2. Im Übrigen sind Rechnungen der experience GmbH sofort nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu begleichen.
4.3. Die experience GmbH ist berechtigt, von den Vertragspartnern/ Teilnehmern –entsprechend dem von ihr jeweils erbrachten Leistungsstand– Abschlagszahlungen zu berechnen.
4.4. Die experience GmbH ist zudem berechtigt, nach Anmeldung und Aushändigung der Teilnahmebestätigung an den Vertragspartner von diesem eine Anzahlung in Höhe von 20% des Veranstaltungspreises zu verlangen. Der Restbetrag ist spätestens 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn an die experience GmbH zu zahlen.
4.5. Zahlung heißt Gutschrift auf dem Konto der experience GmbH.
5.1. experience GmbH als Veranstalter, Ziffer 1.3.a) dieser Bedingungen
a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss stets in schriftlicher Form gegenüber der experience GmbH erfolgen.
Tritt der Teilnehmer von dem Vertrag zurück oder nimmt dieser an der Veranstaltung ohne besondere Erklärung nicht teil, ist die experience GmbH berechtigt, für bislang entstandene Aufwendungen und getroffene Vorkehrungen einen angemessenen Ersatz zu verlangen, soweit der Rücktritt von dieser nicht zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt. Gleiches gilt, wenn sich der Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Veranstaltungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Treffpunkt einfindet oder wenn die Veranstaltung wegen eines nicht von der experience GmbH zu vertretenen Fehlens von Dokumenten nicht angetreten wird.
Da die von der experience GmbH angebotenen Leistungen eine umfangreiche Planung/ Vorbereitung erfordern, werden die nachfolgenden Sätze, deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen der experience GmbH berücksichtigt, zugrunde gelegt:
bis 181 Tage vor Veranstaltungsbeginn 0% des Preises
180 bis 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Preises
90 bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% des Preises
60 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Preises
30 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Preises
ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% des Preises.
b) Für die Berechnung der unter Ziffer 5.1. genannten Fristen ist jeweils der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der experience GmbH maßgeblich.
c) Das Recht der experience GmbH, einen höheren Aufwand und/ oder Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
d) Dem Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, hinsichtlich der unter Ziffer 5.1. genannten Pauschalen nachzuweisen, dass der experience GmbH ein geringerer Aufwand und/ oder Schaden entstanden ist.
e) Der Teilnehmer kann verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter an der Veranstaltung teilnimmt. Die experience GmbH kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder dessen Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Teilnehmerwechsels haften der eintretende Dritte sowie der ursprüngliche Teilnehmer gegenüber der experience GmbH als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten.
5.2. experience GmbH als Leistungsträger/Anbieter von Teil-/Einzelleistungen, Z. 1.3.b) dieser Bedingungen
Anderen Vertragspartnern der experience GmbH [bspw. Veranstaltern] steht das vorstehende Rücktrittsrecht nicht zu. Diese sind auf die gesetzlichen Rücktrittsrechte aus Verzug und Gewährleistung beschränkt. Insbesondere Stornierungen der Teilnehmer gegenüber dem Vertragspartner der experience GmbH führen nicht zu einem Rücktrittsrecht. In diesem Fall bleibt der Vertragspartner gegenüber der experience GmbH zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Nimmt der Vertragspartner die Leistungen der experience GmbH ganz oder teilweise aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht in Anspruch, hat er gegen die experience GmbH keinen Anspruch auf Erstattung des Preises.
7.1. Die experience GmbH kann vor Antritt / Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurücktreten, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
7.2. Wichtige Gründe gegenüber einem Teilnehmer sind für die experience GmbH als Veranstalter insbesondere,
a) wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird; in diesem Fall ist es der experience GmbH gestattet, den Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Vertragspartner zu erklären
b) wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, wobei die experience GmbH in diesem Fall den Rücktritt bis zum Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Vertragspartner erklären kann.
Im Falle des Rücktritts wegen der unter Ziffer 7.2. genannten Gründe erstattet die experience GmbH dem Vertragspartner/ Teilnehmer bereits auf den Veranstaltungspreis geleistete Beträge, soweit das Vorliegen des wichtigen Grundes von der experience GmbH oder von keiner der Vertragsparteien zu vertreten ist.
7.3. Die experience GmbH kann den Vertrag nach Antritt/ Beginn der Veranstaltung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.
7.4. Wichtige Gründe gegenüber einem Teilnehmer sind,
a) wenn der Vertragspartner die Veranstaltung –ungeachtet einer Abmahnung– nachhaltig stört oder sich anderweitig vertragswidrig verhält,
b) wenn die Kündigung zur Abwendung von Gefahren oder Schäden erforderlich ist, bspw. im Falle der Begehung von Straftaten eines Vertragspartners nach den Gesetzen des Gastlandes und nach deutschem Recht,
c) wenn außergewöhnliche Umstände/ höhere Gewalt eintreten, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Im Falle der Kündigung wegen der unter Ziffer 7.4. genannten Gründe erstattet die experience GmbH dem Vertragspartner bereits auf den Veranstaltungspreis gezahlte Beträge anteilig, soweit das Vorliegen des wichtigen Grundes von der experience GmbH oder von keiner der Vertragsparteien zu vertreten ist. Die Höhe einer eventuell zu leistenden Erstattung bestimmt sich wie folgt: Der Veranstaltungspreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Veranstaltung in beanstandungsfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert gestanden haben würde. Hat der Vertragspartner die der Kündigung zugrundeliegenden Gründe zu vertreten, erfolgt keine –auch keine anteilige – Erstattung.
8.1. experience GmbH als Veranstalter
Die jeweiligen Veranstaltungen werden durch die experience GmbH sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haftet die experience GmbH für eine gewissenhafte Vorbereitung, die Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
Der Vertragspartner/ Teilnehmer prüft selbst, ob er sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlt. Er trägt für sein Handeln sowie seine körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. Die experience GmbH übernimmt keine Haftung für Nachteile des Vertragspartners/ Teilnehmers, die daraus entstehen, dass die Teilnahmevoraussetzungen in der Person des Teilnehmers nicht vorliegen.
Leistungen, die außerhalb der Gesamtheit der durch die experience GmbH geschuldeten Leistung liegen und damit zusätzliche Leistungen sind [bspw. Beförderungen im Linienverkehr] stellen Fremdleistungen dar, für deren mangelfreie und vertragsgemäße Erbringung die experience GmbH keine Haftung übernimmt. Der Vertragspartner/ Teilnehmer ist auf eine Inanspruchnahme der Drittfirma, die die Fremdleistung erbringt, beschränkt.
Für Leistungen, die von Drittfirmen im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung einer Veranstaltung erbracht werden und keine Fremdleistungen im Sinne des vorhergehenden Absatzes, sondern Eigenleistungen darstellen, beschränkt sich die Haftung der Firma experience GmbH darauf, ihre gegen diese Drittfirmen/ Leistungsträger bestehenden Ansprüche an den Vertragspartner/ Teilnehmer abzutreten und den Vertragspartner/ Teilnehmer auf die direkte Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber der Drittfirma/ Leistungsträger zu verweisen. Lediglich für den Fall, dass der Vertragspartner/ Teilnehmer diese Ansprüche gegenüber Dritten nicht realisieren kann, bleibt die Haftung der experience GmbH, wie sie im Rahmen dieser Bedingungen geregelt ist, bestehen.
Die vertragliche Haftung der experience GmbH für Schäden, die keine Körperschäden darstellen, ist bei Veranstaltungen auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die experience GmbH herbeigeführt wurde oder soweit die experience GmbH für einen dem Vertragspartner entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Vertragspartner/Teilnehmer ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche gegenüber der experience GmbH innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.
8.2. experience GmbH als Leistungsträger/ Anbieter von Teil-/ Einzelleistungen
Tritt die experience GmbH lediglich als Leistungsträger/ Anbieter von Teil-, Einzelleistungen auf, haftet sie ausschließlich für die ihr obliegende vertragliche Leistung. Eine Haftung der experience GmbH gegenüber Kunden ihrer Vertragspartner der experience GmbH ist ausgeschlossen.
Bedient sich die experience GmbH ihrerseits Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung beschränkt sich die Haftung der Firma experience GmbH darauf, ihre gegen diese Drittfirmen bestehenden Ansprüche an den Vertragspartner abzutreten und den Vertragspartner auf die direkte Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber der Drittfirma zu verweisen. Lediglich für den Fall, dass der Vertragspartner diese Ansprüche gegenüber Dritten nicht realisieren kann, bleibt die Haftung der experience GmbH, wie sie im Rahmen dieser Bedingungen geregelt ist, bestehen.
8.3. Allgemeine, die in den Ziffern 8.1. bis 8.3. enthaltenen Klauseln, ergänzende Haftungsregelungen
Im Übrigen haftet die experience GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beinhaltet. Für einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung zudem auf Vorsatz beschränkt.
Mängel sind durch den Vertragspartner gegenüber der experience GmbH alsbald nach Feststellung anzuzeigen, so dass die experience GmbH die Möglichkeit erhält, Abhilfe zu schaffen. Unterbleibt diese Mängelanzeige, ist der Vertragspartner insoweit mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Für zu Recht gerügte Mängel leistet die experience GmbH in der Weise Gewähr, dass sie nachbessert oder Ersatz beschafft, d. h. Abhilfe leistet. Zur Mängelbeseitigung/Abhilfe hat der Vertragspartner der experience GmbH eine angemessene Frist zu setzen.
Zur Ausübung weiterer Gewährleistungsrechte (Kündigung, Minderung, Schadenersatz) ist der Vertragspartner/Teilnehmer nur dann berechtigt, wenn die Abhilfe im Einzelfall trotz angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder trotz mehrfacher Versuche nicht möglich oder erfolglos ist.
Sämtliche Ansprüche –insbesondere Gewährleistungsansprüche – gegen die experience GmbH verjähren in einem Jahr – gerechnet ab Entstehung des Anspruches und in Fällen, in denen die experience GmbH als Reiseveranstalter auftritt, ab dem vertraglich vorgesehenen Beendigungszeitpunkt der Veranstaltung.
Die experience GmbH bietet unter anderem auch Leistungen an, bei deren Erfüllung sie auf die Mitarbeit von Behörden angewiesen ist, bspw. bei der Beschaffung von Visa. In derartigen Fällen schuldet die experience GmbH nicht den Leistungserfolg, sondern lediglich die Bemühung um diesen. Dies gilt soweit die Hinderungsgründe nicht von der experience GmbH zu vertreten sind. Die Bemühungen der experience GmbH/ der der experience GmbH hierdurch entstandene Aufwand ist dieser durch den Vertragspartner zu entschädigen.
Der Vertragspartner erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden durch die experience GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung und der Kundenbetreuung verwendet.
Den Leistungen der experience GmbH liegen eigene von dieser entwickelte Ideen und Konzepte zugrunde. Diese sind als persönliche geistige Schöpfung der experience GmbH durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 des Urhebergesetzes erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
Dem Vertragspartner der experience GmbH ist eine Nachahmung –auch von Teilen– untersagt.
Bei Verstößen des Vertragspartners hat die experience GmbH gegen den Vertragspartner einen Auskunfts- und Unterlassungsanspruch. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner gegenüber der experience GmbH für den hieraus resultierenden Schaden.
Auf Rechtsverhältnisse mit der experience GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort für alle gegenwärtigen und zukünftigen, sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche, ist der Gerichtsstand. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Fulda. Die Firma experience GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit in diesen Bedingungen unwirksame Bestimmungen enthalten sind, sind diese durch zulässige zu ersetzen, die den Vertragszweck und den von der Firma experience GmbH beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen. Hilfsweise sind die gesetzlichen Bestimmungen heranzuziehen.
Veranstalter:
experience GmbH
Gemüsemarkt 14
36037 Fulda
Tel.: +49 (0) 661 | 961 779 76
Amtsgericht Fulda, HRB 5687